Kreditprüfung im Konsumentenkreditgeschäft
Kreditfähigkeitsprüfung
Unter Kreditfähigkeit versteht man die Fähigkeit rechtswirksam Kreditverpflichtungen eingehen zu können. Dies gilt für alle natürlichen Personen. Damit ein Kreditvertrag rechtswirksam wird, ist die Vertretungsmacht oder die Geschäftsfähigkeit zu Prüfen.
Eine Genehmigung des Familiengerichtes ist für die gesetzlichen Vertreter bei folgenden Geschäften notwendig:
• Aufnahme von Krediten
• Bestellung von Grundpfandrechten
• Übernahme einer Bürgschaft von Minderjährigen
Bei Eheleuten muss der Güterstand geprüft werden. Bei Gütergemeinschaft müssen beide Eheleute verpflichtet werden.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ermöglicht es der Bank zu erkennen, ob der Kreditnehmer seine aus dem Kreditverhältnis resultierenden Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann. Dabei werden zwei arten der Kreditwürdigkeit unterschieden:
Persönliche Kreditwürdigkeit |
Materielle Kreditwürdigkeit |
Hier spielt eine länger bestehende Geschäftsbeziehung eine Rolle. Außerdem fließen die Persönlichkeit sowie die charakterliche Zuverlässigkeit des Kunden in die Bewertung mit ein. |
Der Kreditnehmer sollte die anfallenden Zinsen sowie die Tilgung ohne Gefährdung seines Lebensunterhaltes aufbringen können (Kapitaldienst). Privatpersonen bringen den Kapitaldienst aus dem laufenden Einkommen auf. |
Prüfungsunterlagen
Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit können folgende Unterlagen dienen:
• Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers
• Einkommensteuerbescheid
• Vermögensaufstellung
Auskünfte:
• Selbstauskunft: wird oft im Rahmen eines Kreditantrags bei Konsumentenkrediten verlangt.
• SCHUFA- Auskunft: Aus dieser Auskunft sind bisherige Kredite sowie Störungen im Kreditablauf ersichtlich.
Schufa Auskunft
• Enthält nur Objektive Daten, keine Werturteile
• Sie umfasst den Personenstammsatz und die über die Person gespeicherten Merkmale
Schufa Merkmale:
Positivmerkmale bei |
Negativmerkmale bei |
Kontoantrag, Kontoeröffnung, vereinbarungsgemäßer Beendigung der Kontoverbindung, Ausgabe Kreditkarte, Kreditantrag, Kreditgewährung (Kreditnehmer, Mitschuldner, Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn), vereinbarungsgemäßer Abwicklung (auch vorzeitige Rückzahlung)... |
Kündigung wegen Bankkarten- oder Kreditkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Inhaber, Kündigung wegen Verzug bei Zahlungsunfähigkeit oder -willigkeit, Saldo nach Gesamtfälligstellung oder Forderung, jährliche Saldenaktualisierung, Saldo nach gerichtlicher Titulierung... |
Weitere Arten der Schufa Auskunft:
Schufa Eigenauskunft:
Auf Anfrage informiert die Schufa jeden Bürger mündlich (kostenlos) oder schriftlich (kostenpflichtig) über die aktuell gespeicherten Daten der Anfragenden Person. Diese können schriftlich oder über das Internet auf www.meineSCHUFA.de angefragt werden. Vermieter und Arbeitgeber verlangen gelegentlich vor Vertragsabschluss die Vorlage einer Selbstauskunft.
Kreditsicherheiten im Konsumentenkreditgeschäft
Bürgschaft
Rechtsbeziehungen bei einer Bürgschaft