Aktien
Aktien
Rechtsnatur
Aktien werden von AGs und KGs auf Aktien zur Beschaffung von Eigenkapital ausgegeben. Der Aktionär ist Mitinhaber (Gesellschafter), dem ein Anteil am Gewinn (Dividende) zusteht.
Grundkapital kann gestückelt und auf viele Aktionäre verteilt werden.
Aktionäre haften nicht, einziges Risiko ist der Kursverlust oder Wert der ganzen Aktie.
Zur Ausgabe von Aktien muss die AG mindestens ein Grundkapital von 50.000 EUR und die Aktie mindestens einen Nennwert von 1 EUR haben.
Rechte des Aktionärs:
- Dividendenrecht
- Stimmrecht
- Auskunftsrecht
- Bezugsrecht
- Anteil am Liquidationserlös
Aktienarten nach Umfang:
- Stammanktien
- Vorzugsaktien
Aktienarten nach Ausgabezeitpunkt
- Junge Aktien
- Neue Aktien
Aktienarten nach Übertragbarkeit
- Inhaberaktien (Namensaktien)
Risiken bei Aktien:
- Unternehmerisches Risiko
- Kursänderungsrisiko
- Dividendenrisiko
Bezugsrecht
- Handel von Bezugsrechten
Von Aktionären, die Bezugsrecht nicht oder nur teilweise ausüben
Bezugsrechtwert = Kurs alte Aktie – Ausgabepreis
Bezugsverhältnis + 1
- Rechnerischer Wert Bezugsrecht
Bezugsverhältnis = Bisheriges Grundkapital
Kapitalerhöhung
- Dividendennachteil
Junge Aktien sind meist für ein Geschäftsjahr oder einen Teil davon nicht in gleichem Maße wie alte Aktien dividendenberechtigt
- Dividendenvorteil
Auf Vorzugsaktien kann eine „Superdividende“ als auf Stammaktien gezahlt werden
- Ausgleich der Bezugsrechtspitze
Je nach Anzahl alter Aktien im Bestand und Bezugsrechtverhältnis muss ein Aktionär eine fehlende oder überschüssige „Spitze“ durch Handel ausgleichen
- Opération blanche
Bedeutet, dass der Aktionär bei Ausübung des Bezugsrechts keine zusätzlichen Mittel einsetzen oder nicht mehr als einen Spitzenbetrag erhalten will.