Genussscheine & Optionaanleihen
Genussscheine
Rechtsnatur
Genussscheine sind Wertpapiere, die Genussrechte verbriefen. Sie sind eine Mischform zwischen Schuldverschreibungen und Aktien, können aber von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben werden.
Der Hauptinhalt des verbrieften Rechts liegt in der Vergütung für die Kapitalüberlassung in Form einer Ausschüttung als:
- gewinnunabhängige feste Verzinsung
- Mindestvergütung aus Gewinnen
- Völlig variable Vergütungen, abhängig vom Betriebsergebnis, Jahresüberschüsse, Bilanzgewinn oder ausgezahlter Dividende
Zusätzliche Rechte:
- Bezugsrechte, auch als Wandel- und Optionsrechte
- Anwesenheitsrechte in der Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht
- Beteiligung am Liqquiditätserlös
Risiken:
- Ausschüttungsrisiko
Ertragsausschüttung häufig nicht in fester Form garantiert
- Rückzahlungsrisiko
Wenn Anteilsinhaber am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist
Im ungünstigsten Fall trägt Genussscheininhaber das Insolvenzrisiko wie ein Aktionär.
Optionsanleihen
Rechtsnatur
Optionsanleihen sind Obligationen einer Aktiengesellschaft, die neben den normalen Gläubigerrechten ein Bezugsrecht auf Aktien der emittierenden Gesellschaft einschließen.
Ausstattung und Rechte der Inhaber
Das Bezugsrecht ist in einem Optionsschein verbrieft (Warrant). Dieses Recht kann in der Bezugsfrist getrennt von der Schuldverschreibung und als selbständiges Wertpapier an der Börse gehandelt werden.
Die dadurch im Umlauf befindlichen jungen Aktien haben die vollen Teilhaberrechte.
Besitzer von alten Aktien haben daher das Recht diese Wertpapiere zu beziehen.
Bedingte Kapitalerhöhung, da nicht sicher ist, ob die Obligationäre junge Aktien beziehen oder nicht. Die Erhöhung des Eigenkapitals steht daher erst nach der Umtausch- bzw. Bezugsfrist fest. Für eine bedingte Kapitalerhöhung ist eine ¾-Mehrheit des vertretenen Kapitals in der Hauptversammlung notwendig.
Bezugskurs
Oder Basispreis ist der Geldbetrag, den der Optionsscheininhaber zusätzlich zum Erwerb der Aktie über Optionsschein aufwenden muss. Also der bei Emission der Optionsanleihe festgelegte Preis der Aktie.
Optionsfrist
Zeitraum, in dem Optionsrecht ausgeübt werden darf. Beginnt meist am Tag der Verzinsung und endet bei Fälligkeit der Anleihe oder kurz vorher.
Die Restlaufzeit des Optionsscheins ist wichtig, da die wenigsten Käufer dieses Scheins die Aktie über den Optionsschein beziehen, sondern ihn vor Fälligkeit wieder verkaufen wollen.
Mit Emission von Optionsanleihen ergeben sich 3 Kurse:
„cum“ (lat. „mit“)
Kursverlauf Anleihe mit/cum Optionsschein richtet sich nicht nur nach Zinssatz der Anleihe, sondern auch nach dem Aktienkurs. Auch wenn Optionsrecht erst nicht vor Trennung ausgeübt werden kann.
„ex“ (lat. „ohne“)
Kursverlauf der Anleihe ohne/ex Optionsschein richtet sich nach dem Rentenmarkt.
Anleihe hat nach Trennung vom Optionsschein mit dessen Recht keinen Zusammenhang mehr. Gewöhnlich niedriger Zinssatz, daher Handel oft unter 100%.
Warrant (Optionsschein allein)
Optionsschein berechtigt nur zum Bezug der Aktie. Käufer rechnet mit steigendem Aktienkurs, daher ist er bereit für Optionsschein mehr zu bezahlen, als beim direkten Akteinkauf an der Börse. Diese Mehrkosten stellt das Agio dar.
Bewertung Optionsscheine
Inhaber eines Optionsscheins kann Aktie zu einem festen Bezugspreis erwerben. Steigt Aktienwert, dann steigt Wert des Optionsscheins auch mit absolutem Betrag.
- Innerer Wert
Innerer Wert des Optionsscheins = Kurs alte Aktie - Bezugspreis
- Aufgeld
Aufgeld = Börsenkurs des Optionsscheins – innerer Wert des Optionsscheins
Wenn der Kapitaleinsatz beim Optionsschein im Vergleich zur Aktie niedriger ist, ergibt sich ein Kursgewinn.
Hebel
Hebel = Kurs der Aktie
Kurs des Optionsscheins
Risiken
Ertrag des Optionsscheins liegt allein im Kursanstieg. Hängt von Wertentwicklung Basiswert ab. Durch Hebelwirkung reagieren Optionsscheine überproportional auf Kursänderungen des Basiswerts in beide Richtungen. Je größer Hebel, desto größer das Risiko. Währungsrisiko bei Optionsscheinen in fremder Währung. Maximal kann man jedoch seinen Kapitaleinsatz verlieren.