Nicht Dokumentärer Zahlungsverkehr
Nicht Dokumentärer Zahlungsverkehr
Meldevorschriften
Die Meldungen dienen ausschließlich statistischen Zwecken und sind der Deutschen Bundesbank zu erstatten. Gebietsansässige haben Zahlungen von mehr als 12.500,00 Euro die sie von Gebietsfremden erhalten oder an Gebietsfremde leisten zu melden. Dieses geschieht über das Z1-Formular, oder über das bei der Bundesbank erhältliche Z4-Formular.
SWIFT
Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
Aufgabe dieses internationalen Kommunikationssystems ist die belegfreie Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten zwischen Teilnehmerinstituten.
Überweisungen
Durch die Einführung der SEPA-Überweisungen gelten die gleichen Bedingungen wie im Inlandszahlungsverkehr auch im Raum der EWR und der Schweiz. Jedoch müssen hier IBAN und BIC angegeben werden.
Schecks
Bankorderscheck
Die Zahlung erfolgt durch einen vom Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen auf eine ausländische Korrespondenzbank gezogenen Ordercheck. Eingetragener Schecknehmer ist der Zahlungsempfänger selbst, oder dessen Bank.
Kundenscheck
Die Zahlung erfolgt durch einen vom Zahlungspflichtigen auf sein Kreditinstitut gezogenen Scheck.
Scheckeingänge
Das Kreditinstitut erteilt dem Einreicher die Gutschrift E.v. und Zieht den Scheckbetrag beim bezogenen Kreditinstitut ein. Bei einem Fremdwährungsscheck kann der Kunde, sofern er ein Fremdwährungskonto besitzt, entscheiden ob die Gutschrift in Euro oder Fremdwährung erfolgen soll.