INCOTERMS
Internationale Vertragsklauseln
INCOTERMS (International Commercial Terms)
Die INCOTERMS sind einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen die die Verteilung von Kosten und Risiken im internationalen Handelsgeschäft festlegen. Sie sind standardisiert und weltweit anerkannt.
Die 11 Klauseln sind in folgende 4 Gruppen eingeteilt, wobei die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen und die des Käufers entsprechend weniger werden.
Gruppe E – Abholklausel |
EXW |
Ex Works/Ab Werk |
Gruppe F – Frachtführerklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer |
FCA FAS FOB |
Free Carrier/Frei Frachtführer Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff Free On Board/Frei An Bord |
Gruppe C – Zweipunktklauseln Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer, Kosten und Gefahrenübergang nicht am gleichen Ort |
CFR CIF
CPT CIP |
Cost and Freight/Kosten und Fracht |
Gruppe D - Ankunftsklauseln |
DAP DAT DDP |
Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort |
Für uns relevant sind insbesondere FOB und CIF
FOB
Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken und zur Ausfuhr bereit machen. Kosten und Risiko gehen auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen gelangt ist.
CIF
Das Risiko geht auch hier auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen gelangt ist. Die Kosten gehen jedoch auf den Käufer erst am Bestimmungshafen über. Zusätzlich hat der Verkäufer auf eigene Kosten einen Transportversicherungsvertrag mit Mindestdeckung abzuschließen. Verpackung und Bereitstellung zur Ausfuhr fallen auch hier dem Verkäufer zulasten.
Terms of Payment