Investmentzertifikate
Investmentzertifikate
Investmentzertifikate verbriefen als nennwertlose Inhaberpapiere ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an einem Sondervermögen (Investmentfonds), das von einer KG (Investmentgesellschaft: Rechtsform AG oder GmbH) geführt wird.
Es gibt offene und geschlossene Fonds. Offene Fonds können durch Ausgabe und Rücknahme von Zertifikaten unbegrenzt erweitert bzw. verkleinert werden und unterliegen dem Investmentgesetz.
Unterschied zu Aktien:
- Inhaber ist nicht an KG beteiligt, sondern an Fonds
- Anteilscheine gewähren kein Stimmrecht
- Zertifikate werden überwiegend nicht an der Börse gehandelt. Der Inhaber hat aber das Recht, das Papier über ein KI zum Tagesrücknahmepreis der KG zurückzugeben.
Anteilswert = Wert des Fondsvermögens (Inventarwert)
Zahl der ausgegebenen Anteile
Ausgabepreises = Anteilswert (=Rücknahmepreis) + Ausgabeaufschlag
Erträge
Ordentliche Erträge:
- Rentenfonds: Zinsen
- Aktienfonds: Dividenden
- Immobilienfonds: Mieterträge, Zinsen
Außerordentliche Erträge:
- Rentenfonds: realisierte Kursgewinne
- Aktienfonds: realisierte Kursgewinne, Bezugsrechtserlöse
- Immobilienfonds: Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken
Ausschüttung:
Der Anleger kann über die Mittel frei verfügen
- für Konsumzwecke
- zur Wiederanlage (i.d.R. erhält Kunde Wiederanlagerabatt von 1,5-3%)
Thesaurierung:
Der Investmentfonds schüttet Erträge nicht aus, sondern legt sie zum Inventarwert wieder an.
Rücknahme der Investmentzertifikate:
Die KG ist verpflichtet, Anteilscheine jederzeit zu lasten des Fondsvermögens zum Anteilwert (= Rücknahmepreis)zurückzunehmen. Dabei fallen in der Regel keine Gebühren an.
Arten und Risiken von Fonds
Aktienfonds:
- Standardfonds
- Spezielle Aktienfonds
Branchenfonds, Small-Cap-Fonds, Indexfonds
Rentenfonds:
- Standardrentenfonds
- Spezielle Rentenfonds
Low-Coupon-Fonds, Fonds mit variabel verzinslichen Anleihen, Geldmarktnahe Rentenfonds, Kurzläuferfonds
Gemischte Fonds:
- Standardmischfonds
- Mischfonds mit Terminmarktelementen
- Wandel und Optionsanleihefonds
- Altersvorsorge-Sondervermögen-Fonds
Immobilienfonds:
Beteiligung an Grundbesitz schon mit kleinen Beträgen. Es gibt keinen börsennotierten Kurswert für Grundvermögen, daher müssen einzelne Objekte geschätzt werden.
Es gibt offene und geschlossene Immobilienfonds. Geschlossene Fonds (Bruchteilseigentum oder Beteiligung an einer Gesellschaft) unterliegen nicht dem Investmentgesetz.
Vorteile:
- Erwerb von Grundvermögen bereits mit kleinen Beträgen
- Erträge durch langfristige steuerfreie Wertsteigerung
Nachteile:
- nur langfristiger Vermögenszuwachs
- Unsicherheiten bei der Bewertung von Immobilien
- Bei geschlossenen Fonds erschwerte Rückgabemöglichkeiten